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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Barisa Zähne & More Anstalt, Fabrikstrasse 2, FL-9496 Balzers

​Vorwort

 

Barisa Zähne & More tritt als Vermittlerin zwischen folgenden ungarischen Fachkliniken bzw. Fachärzten und dem Patienten auf:

 

Amelo Invest, Dr. Szekely Zsolt, Budapest, Facharzt für Zahnmedizin in Ungarn

EWFE KFT, Dr. Tamas Regöczi, Budapest, Facharzt für plastische Chirurgie in Ungarn.

 

Die Firma Barisa Zähne & More Anstalt, 9496 Balzers, Fürstentum Liechtenstein, tritt nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den im Vermittlungsvertrag genannten Ärzten /Kliniken auf. Der Vertrag über die medizinische Leistung kommt direkt zwischen dem Patienten und den Ärzten zustande. Diese haften daher auch alleine für die medizinischen Leistungen.

 

Als Repräsentantin für die Schweiz und Liechtenstein, vertritt Barisa Zähne & More die Interessen von den oben genannten Ärzten und den Kliniken.

 

1. Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten ausschliesslich für alle Vermittlungsverträge zwischen Barisa Zähne & More und dem Patienten.

 

 

2. Voraussetzungen für einen Behandlungs-/OP-Termin:

 

Der Patient sichert bei Vertragsabschluss bzw. bei Reiseantritt seine Behandlungs- bzw. Operationsfähigkeit zu.

 

Bei Schönheits-Operationen muss vor dem Operationsantritt die Operations-Tauglichkeit (folgend: Operation = OP) durch die internistischen Voruntersuchungen, Blutbild, Harnuntersuchung, EKG und Lungen-Röntgenaufnahme, durch den Hausarzt oder in Budapest in unserer Partnerklinik festgestellt werden. Diese Werte dürfen am OP-Tag nicht älter als 14 Tage sein. Bei Brustoperationen wird immer ein Ultraschall oder eine Mammographie mit schriftlichem Befund benötigt, ohne diese findet keine OP statt.

 

Nicht operiert werden grundsätzlich: Personen unter 18 Jahren; Schwangere, während und bis zu 9 Monaten nach der Stillzeit; Personen, die einer evtl. Bluttransfusion nicht zustimmen; Drogenkonsumenten;

 

Nicht behandelt/operiert werden Personen mit der Diagnose HIV und Hepatitis B/C sowie Personen bei denen zum Zeitpunkt der OP eine OP mit Vollnarkose weniger als 8 Wochen zurückliegt.

 

Personen mit Vorerkrankungen bzw. Personen, welche regelmässig Medikamente einnehmen, haben uns dies mitzuteilen und müssen ihre Behandlungs- bzw. OP-Tauglichkeit vor der Terminabsprache beim Hausarzt oder Internisten abklären. Patienten, welche zurzeit in einer psychiatrischen Behandlung sind, benötigen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes für diesen Eingriff in Vollnarkose.

 

3. Vertragsabschluss

 

  1. Der OP-Termin wird vor der Rückgabe der unterschriebenen Behandlungs- bzw. OP-Auftrages zwischen Barisa Zähne & More Anstalt und dem Patienten abgestimmt.

 

  1. Die Termine durch Barisa Zähne & More Anstalt werden mit dem Arzt und dem Patienten abgestimmt und vereinbart. Eine schriftliche Bestätigung (per Email oder per Post) der Termine, Reiseinformationen und die Reservierung für Flug und Hotel wird dem Patienten nach Rückerhalt des unterschriebenen Vermittlungs-/OP-Auftrages zugesandt.

 

  1. Der Vermittlungsvertrag kommt mit Rückgabe des Behandlungs- bzw. OP-Auftrages, entweder per Post, Email, oder über das Portal auf unserer Homepage mit Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB Vertragsbedingungen und nach dem Erhalt der schriftlichen Termin- und Preisbestätigung unsererseits zustande.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Nach Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen AGB und des OP-Auftrages bzw. Reisvermittlungsauftrages, bekommt der Patient eine Rechnung für:

 

  • die einmalige Vermittlungsgebühr für die Vermittlung von Zahnbehandlungen und kleinere (nicht invasive) Schönheitsbehandlungen in der Höhe von CHF 80.-

 

  • die Vermittlungsgebühr für die Vermittlung von Schönheitsoperationen in der Höhe von CHF 200.-

 

  • Die OP Anzahlung in der vereinbarten Höhe

 

Und zusätzlich jedenfalls,

 

  • Die Reiseorganisation in der Höhe von CHF 30.-

 

Die genannten Preise bei den Schönheitsoperationen für die Vermittlungsgebühr, OP-Anzahlung und Reiseorganisation verstehen sich exklusive der schweizerischen Mehrwertsteuer von 7.7%, die in der Rechnung auf die erwähnten Positionen aufgerechnet und separat ausgewiesen wird.

 

Die Kosten der Zahnbehandlung sind von der Mehrwertsteuer befreit. Der Rechnungsbetrag soll unverzüglich, spätestens aber drei Bankarbeitstage nach Rechnungsstellung, auf das Konto überwiesen werden, das in der Rechnung angegeben wird. Der vereinbarte Restbetrag wird vor der OP direkt in der Klinik bezahlt.

 

Einmalige Vermittlungsgebühren:

 

- für Zahnbehandlungen CHF 80.-

- für kleinere nicht invasive Schönheitsbehandlungen CHF 80.-

- für Schönheitsoperationen CHF 200,-

 

Barisa Zähne & More stellt dem Patienten/der Patientin mit der Bestätigung eine Rechnung für die Reisekosten zu. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung einzubezahlen.

 

Der vereinbarte Restbetrag für die Schönheitsoperation ist vor der OP, vor Ort bar in EURO, an den Arzt zu entrichten.

 

Für die Kosten der Zahnbehandlung können Sie, wie im Vorfeld besprochen, Schweizerfranken in bar mitnehmen oder bezahlen mit der Kredit- oder Debitkarte direkt in der Praxis vor Ort gemäss dem vom Zahnarzt erstellten Rapport.

 

5. Erkrankung

 

Sollten Sie Ihren Eingriff wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht durchführen lassen können, benötigen wir eine Krankheitsbestätigung von einem niedergelassenen Arzt. Der Patient hat dann die Möglichkeit diesen vereinbarten Termin, ausgenommen dem Flugpreis, zu verschieben, sofern dieser innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum ursprünglichen Termin liegt. Sollte die Anzahlung und Vermittlungsgebühr vom Patienten noch nicht geleistet worden sein, ist diese sofort nach Erhalt der Bestätigung der Terminverschiebung fällig. Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter oder durch Krankheit stornierter Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden 500 CHF Stornogebühren berechnet. Sollte die Anzahlung und Vermittlungsgebühr noch nicht geleistet sein, ist die Stornogebühr von 500 CHF separat zu zahlen und wird dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt.

 

6. Umbuchung

 

Der Patient hat die Möglichkeit bis zu 14 Tagen vor dem eigentlichen OP-Termin einen bereits vereinbarten Termin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 200 CHF zu verschieben, sofern dieser innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum ursprünglichen OP-Termin liegt. Sollte die Anzahlung und Vermittlungsgebühr vom Patienten noch nicht geleistet worden sein, ist diese sofort nach Erhalt der Bestätigung der Terminverschiebung fällig. In diesem Fall ist die Bearbeitungsgebühr für die Terminverschiebung gesondert zu zahlen und wird dem Patienten separat in Rechnung gestellt. Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden 500 CHF Stornogebühren berechnet. Sollte die Anzahlung und Vermittlungsgebühr noch nicht geleistet sein, ist die Stornogebühr von 500 CHF gesondert zu zahlen und wird dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt.

 

7. Stornierung

 

Eine etwaige Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Neben der Vermittlungsgebühr von 200 CHF und den bei der Buchung entstandenen Flugkosten, werden folgende Stornierungskosten erhoben:

 

-bis 14 Tage vor vereinbartem OP-Termin 200,- CHF

-ab 14 Tage vor vereinbartem OP-Termin 500,- CHF

 

Sollte ein OP-Termin durch eine Fahrlässigkeit, Unpünktlichkeit, Nichteinhaltung der AGBs oder unwahrer Angaben seitens des Patienten nicht möglich sein, so gelten auch die oben genannten Stornierungsgebühren gelten. Die Voraussetzungen für einen OP-Termin bei Barisa Zähne & More Anstalt sind Bestandteil der AGB/Vertragsbedingungen. Verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet, Differenzbeträge nachgefordert.

 

8. Unvorhergesehenes

 

Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Budapest herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen, die dem Patienten vorher nicht bekannt sein konnten, nicht möglich ist, wird der Termin kostenfrei verschoben oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort zurücktreten will, so behalten sich die Kliniken das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen.

 

9. Haftungsausschluss:

 

Da die Firma Barisa Zähne & More Anstalt nur als Vermittler zwischen dem Patienten und Ärzten auftritt, haftet Barisa Zähne & More Anstalt nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Eine Haftung für medizinische Leistungen, Reise, Flug sowie Unterkunft in Klinik oder Hotel seitens der Firma Barisa Zähne & More Anstalt ist ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich zwischen dem Patienten und den vermittelten Veranstaltern und/oder Ärzten zustande kommen.

 

Ist ein OP-Termin aufgrund höherer Gewalt und Krankheit des zugesicherten Arztes nicht möglich, kann kein Rechtsanspruch gegenüber Barisa Zähne & More Anstalt und den Vertragsärzten geltend gemacht werden. Für medizinische Leistungen, sowie für Reise und Unterkunft ist eine Haftung von Barisa Zähne & More Anstalt ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich mit Dritten zustande kommen. Die Firma Barisa Zähne & More Anstalt wird schnellstmöglich einen Ersatztermin bekannt geben. Die Firma Barisa Zähne & More haftet nur für die Vermittlungsleistungen an sich. Die medizinischen Informationen auf der Homepage sind kein Ersatz für Beratung und /oder Behandlung durch Ärzte, noch dürfen aufgrund der Informationen eigenständig Diagnose gestellt, Behandlungen begonnen oder abgesetzt werden. Im Übrigen findet eine Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen statt. Sämtliche von der Firma Barisa Zähne & More Anstalt zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen auf bisherigen Erfahrungen von Barisa Zähne & More Anstalt mit den kooperierenden Ärzten und sind lediglich allgemeine Informationen, die niemals ein individuelles Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit dem Arzt ersetzen können.

 

10. Gerichtsstand

 

Diese AGB und der Vermittlungsvertrag ist dem liechtensteinischen Recht unterstellt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein

 

11. Salvatorische Klausel

 

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und sinngemäss am nächsten kommt.

 

Unsere Datenschutzrichtlinien sind Bestandteil des Vertrages. Siehe www. barisa-zm.com/Datenschutz.

 

Stand: Balzers, September 2019

BARISA ZÄHNE & MORE

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